Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrgastgesellschaft Krakow am See mbH

Betriebstätte: Seehotel Krakow am See

Fassung Mai 2018

DATENSCHUTZ

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

1. Geltungsbereich

Der Vertrag kommt durch die Zahlung der im Bestätigungsschreiben festgelegten Anzahlung durch den Kunden zustande. Bei kurzfristigen Buchungen bis 2 Wochen vor Anreise erfolgt die Bestätigung durch die Unterschrift des Kunden. Bei Gruppenbuchungen bzw. Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Kunden zustande.

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

2. Vertragsabschluss,- partner,- haftung, Verjährung

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder Lasten des Leistungsnehmers.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sollten bestellte Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet für Ersatz auch außerhalb des Hauses Sorge zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die Kosten für Übernachtungen sind am Anreisetag zu bezahlen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechende Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Hotelleistungen getroffen worden, ist bei Gruppenreisen (ab 10 Personen) eine Anzahlung in Höhe von 80% der zu erwartenden Rechnungssumme zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf dem in der Reservierungsbestätigung angegebene Kontoverbindung eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist das Hotel zur Erfüllung nicht mehr verpflichtet. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensansprüche des Hotels auszulösen. Beim vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer, hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden Schaden zu pauschalisieren.

Das Hotel kann seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen:

- bei Storno bis 30 Tage vor vereinbarten Anreise- Veranstaltungstag-            kostenlos

- bei Storno bis 21 Tage vor vereinbarter Anreise- Veranstaltungstag-             30% des Leistungspreises

- bei Storno bis 14 Tage vor vereinbarter Anreise- Veranstaltungstag-             50 % des Leistungspreises

- bei Storno bis 7 Tage vor vereinbarter Anreise- Veranstaltungstag-               80 % des Leistungspreises

- bei Storno am vereinbarten Anreise- Veranstaltungstag-                 100 % des Leistungspreises

Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang im Hotel. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommenen Zimmer/ Räumlichkeiten/ Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen.

5. Rücktritt des Hotels

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Versteichen er vom Hotel gesetzten angemessener Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen. Bei berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, Übergabe, Rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde bereits hieraus einen Anspruch herleiten kann.

7. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurück zu führen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr. Soweit dem Kunden ein Stellplatz für PK W zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Fahrzeuge auch Fahrräder und ähnliches inkl. deren Inhalt haftet das Hotel nicht. Schadenssatzansprüche sind ausgeschlossen, außer wegen grober Fahrlässigkeit.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Sandra Hacker

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